Grenzgänger Arbeitnehmer – Ihre Gesundheitsversorgung in Luxemburg
Arbeitnehmer, die Grenzgänger ohne Wohnsitz in Luxemburg und Mitglied der CNS (Caisse Nationale de Santé) sind, können wählen, ob sie sich in dem Land ihres Wohnsitzes oder im Großherzogtum Luxemburg behandeln lassen.
Als Grenzgänger sind Sie automatisch Mitglied im luxemburgischen Gesundheitssystem und müssen gleichzeitig bei einer Krankenkasse Ihres Wohnsitzlandes Mitglied bleiben.
Aus diesem Grund erstellt die CNS 15 Tage nach der Eintrittserklärung des Arbeitsnehmers beim allgemeinen luxemburgischen Sozialversicherungszentrum einen Krankenversicherungsnachweis aus:
- Für die französischen Grenzgänger: das Formular S1 respektive SO72
- Für die deutschen Grenzgänger: das Formular S1
- Für die belgischen Grenzgänger: das Formular BL1
Dieses Formular wird im Prinzip direkt an die Krankenkasse, oder an den Arbeitnehmer übermittelt, der es dann an die Kasse seines Wohnsitzes weiterzuleiten hat. Alle Informationen sind auf der Internetseite der CNS nachlesbar.
Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Blutabnahmen und Entnahmen in Luxemburg durchführen zu lassen, indem Sie sich in eines unserer Ketterhill Entnahmezentren begeben.
Hierzu genügt es, ein Rezept von Ihrem Arzt (aus Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Belgien, oder jedem anderen Land der Europäischen Union) zu haben.
Es ist nicht erforderlich, vorab einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Als Grenzgänger Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf dieselben Gesundheitsleistungen, wie eine Person mit Wohnsitz in Luxemburg.
Die meisten unserer Blutabnahmezentren öffnen um 6:30 Uhr. Finden Sie hier das Ihrem Arbeitsplatz nächstgelegene Zentrum.
FAQ
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Ich bin Grenzgänger, kann ich meine Blutabnahme in Luxemburg durchführen lassen?
Die Grenzgänger Arbeitnehmer haben Anspruch auf dieselben Gesundheitsleistungen, wie eine Person mit Wohnsitz in Luxemburg. Sie können also Ihre Blutabnahmen in Luxemburg in einem unserer Blutabnahmezentren durchführen lassen. Sie haben keinerlei Vorauszahlung zu leisten, die Abrechnung erfolgt mit der CNS (mit Ausnahme nicht im gesetzlichen Leistungsumfang vorgesehener Analysen). Es ist nicht erforderlich, vorab einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
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Kann ich meine Blutuntersuchung mit einem Rezept aus Frankreich, Belgien oder Deutschland durchführen lassen?
Alle in einem Land der Europäischen Union ausgestellten Rezepte werden akzeptiert. Damit die Caisse Nationale de Santé die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung übernimmt, müssen Sie lediglich Grenzgänger Arbeitnehmer und Mitglied der CNS sein.
Es ist nützlich zu wissen, dass ein Rezept in Luxemburg:
- Für eine Einzelverschreibung ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer 2 Monate gültig is
- Für eine Einzelverschreibung oder Mehrfachverschreibung mit Angabe einer Gültigkeitsdauer 6 Monate gültig ist
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Mein Arzt praktiziert nicht in Luxemburg. Wird er meine Untersuchungsergebnisse erhalten?
Ihr Arzt wird selbstverständlich Ihre Untersuchungsergebnisse erhalten. Außerdem wird er im Fall medizinisch auffälliger Ergebnisse unverzüglich informiert. Wir unterscheiden nicht zwischen in Luxemburg oder in einem Nachbarland praktizierenden Ärzten.